Sind Sie Eigentümer einer Wohnung in Valencia, eines Hauses am Meer in Alicante oder einer Immobilie in Madrid und erwägen einen Verkauf? Unabhängig davon, ob Sie Ihren steuerlichen Wohnsitz in Frankreich oder anderswo haben, unterliegt der Verkauf einer Immobilie in Spanien besonderen Vorschriften: 3 % Quellensteuer für Nichtansässige, obligatorische Dokumente in spanischer Sprache, Zusammenarbeit mit einem spanischen Notar, Verwaltung des lokalen Wertzuwachses usw.
Die gute Nachricht? Mit der richtigen Methode und einer angemessenen Begleitung in Ihrer Sprache (Französisch, Englisch, Spanisch) kann der Verkauf in Spanien reibungslos, schnell und profitabel erfolgen. Dieser Leitfaden erklärt Ihnen alles: von der Schätzung über die Steuerangelegenheiten bis hin zum Notartermin und den typischen Fehlern, die es zu vermeiden gilt.
„Immobilienverkauf in Spanien: Der umfassende Leitfaden von Terreta Spain“ – hier geht es los.
| Kurz gesagt: Beim Verkauf Ihrer Immobilie in Spanien sollten Sie Folgendes beachten: Der Verkauf auf eigene Faust birgt Risiken: ungenaue Schätzung, unvollständige Unterlagen, unsachgemäße Steuerabwicklung, unausgewogene Verhandlungen. Eine mehrsprachige Agentur wie Terreta Spain sorgt für einen sicheren und zügigen Verkauf: realistische Schätzung, vollständige Unterlagen, professionelle Vermarktung, Qualifizierung der Käufer, steuerliche Begleitung. Auf Französisch, Englisch und Spanisch. Sie haben die Wahl. Die Steuerfrage ist kein Hindernis: Mit der richtigen Unterstützung werden der Einbehalt von 3 % und die Veräußerungsgewinnsteuererklärung stressfrei abgewickelt. Sie können aus der Ferne verkaufen: Besichtigungen, Verhandlungen und Unterzeichnung per Vollmacht – alles ist möglich, egal ob Sie sich in Frankreich, den Niederlanden, Großbritannien oder anderswo auf der Welt befinden. Durchschnittliche Verkaufszeit: 3 bis 6 Monate, oft weniger als 3 Monate für Immobilien in guter Lage in Valencia oder Madrid. Haben Sie ein Verkaufsprojekt in Spanien? Terreta Spain begleitet Sie von A bis Z, in Ihrer Sprache, mit einem einzigen Ziel: zum besten Preis zu verkaufen, ohne Stress. Schaltfläche „Meine Immobilie schätzen lassen” |
Allein oder mit einer französischsprachigen Agentur verkaufen: die tatsächliche Berechnung
Die Versuchung, selbst zu verkaufen
Viele französische oder ausländische Eigentümer stellen sich die Frage: „Warum sollte ich Maklergebühren zahlen, wenn ich meine Immobilie auch selbst verkaufen kann?“
Auf dem Papier mag die Idee attraktiv erscheinen. Sie sparen 3 bis 5 % des Verkaufspreises. In der Praxis birgt der eigenständige Verkauf in Spanien jedoch erhebliche Risiken, wenn man die Sprache, den lokalen Markt, die Gepflogenheiten und die rechtlichen Verfahren nicht vollständig beherrscht.
Die konkreten Risiken des Alleinverkaufs:
- Ungefähre Schätzung: Ohne genaue Marktkenntnisse besteht die Gefahr, dass Sie den Wert über- (und nie verkaufen) oder unterschätzen (und Tausende von Euro verlieren).
- Unvollständige oder nicht konforme Unterlagen: abgelaufener Energieausweis, nicht aktualisierte Grundbuchauszüge, fehlende Bescheinigung der Eigentümergemeinschaft... Ein seriöser Käufer (oder seine Bank) kann im letzten Moment zurücktreten, wenn die Unterlagen nicht in Ordnung sind.
- Unzulängliche Steuerverwaltung: Der Einbehalt von 3 %, die Veräußerungsgewinnsteuererklärung (IRNR), die dreimonatige Frist für die Abgabe der Steuererklärung... Ein Versäumnis oder Fehler kann Sie deutlich mehr kosten als die Maklergebühren.
- Unausgewogene Verhandlungen: Gegenüber einem gut beratenen Käufer (mit Makler, Anwalt, Steuerberater) befinden Sie sich in einer schwachen Position, wenn Sie ohne lokale Fachkenntnisse alleine verhandeln.
- Zeitaufwand und Stress: Besichtigungen von Ihrem Wohnsitzland aus organisieren, Fragen auf Spanisch beantworten, Mahnungen verwalten, Notar und Käufer koordinieren... Dies ist eine Vollzeitbeschäftigung. Unsere.

Was Ihnen eine dreisprachige Agentur (Französisch, Englisch, Spanisch) konkret bietet
Eine spezialisierte Agentur wie Terreta Spain beschränkt sich nicht darauf, eine Anzeige online zu stellen. Sie sichert Ihre Transaktion von A bis Z ab:
- Realistische und vertretbare Schätzung, basierend auf einer detaillierten vergleichenden Marktanalyse (Preis pro m², Miet- oder Kaufnachfrage, direkte Konkurrenz, Trends in der Nachbarschaft).
- Erstellung einer vollständigen und konformen Verkaufsakte: aktuelle einfache Urkunde, gültiger Energieausweis, Bescheinigung der Eigentümergemeinschaft über die Schuldenfreiheit, letzte IBI-Quittungen, übereinstimmende Katasterreferenz.
- Professionelle Vermarktung: HD-Fotos, virtuelle Besichtigungen, Erstellung mehrsprachiger Anzeigen (Französisch, Spanisch, Englisch), Veröffentlichung auf spanischen Portalen (Idealista, Fotocasa) und in unserem Netzwerk qualifizierter und reaktionsschneller internationaler Käufer.
- Qualifizierung der Käufer: Bonitätsprüfung, Filterung der Besichtigungen, Organisation von physischen oder Video-Besichtigungen je nach Situation.
- Umfassende steuerliche Begleitung: Zusammenarbeit mit Partner-Steueranwälten für die Veräußerungsgewinnsteuererklärung, Rückforderung der 3 %igen Quellensteuer, falls erforderlich, sowie steuerliche Optimierung nach dem Verkauf.
- Vereinfachter Fernverkauf: Wenn Sie in Frankreich ansässig sind, übernimmt die Agentur die Besichtigungen, die Verhandlungen und kann den Vertragsabschluss durch eine notariell beglaubigte Vollmacht abwickeln. Sie müssen sich nicht persönlich vor Ort begeben.
- Ergebnis: ein schnellerer Verkauf (durchschnittlich 3 bis 6 Monate) zum besten Preis, ohne Stress und ohne unangenehme Überraschungen.
Besteuerung des Immobilienverkaufs in Spanien für Nichtansässige
Dies ist häufig der Punkt, der ausländische Verkäufer am meisten beschäftigt: „Wie hoch werden meine Steuern in Spanien sein? Und in meinem Heimatland?“
Der Einbehalt von 3 %: Was ist das und wie funktioniert es?
Wenn Sie in Spanien nicht steuerpflichtig sind (d. h. wenn Sie in Frankreich oder einem anderen Land steuerpflichtig sind), ist der Käufer gesetzlich verpflichtet, 3 % des Verkaufspreises einzubehalten und bei der Unterzeichnung beim Notar an die spanischen Steuerbehörden abzuführen.
Konkretes Beispiel:
Sie verkaufen eine Wohnung für 200.000 €. Der Käufer behält 6.000 € (3 %) ein und zahlt Ihnen 194.000 €. Die 6.000 € werden über das Formular Modelo 211 als Vorauszahlung auf Ihre Kapitalertragssteuer an das spanische Finanzamt überwiesen.
Dieser Einbehalt stellt nicht die endgültige Steuer dar. Es handelt sich um eine Sicherheit für die spanischen Steuerbehörden. Anschließend müssen Sie Ihren tatsächlichen Gewinn innerhalb von drei Monaten nach dem Verkauf melden.
Die Wertzuwachssteuererklärung (IRNR)
Innerhalb von 90 Tagen nach der Unterzeichnung müssen Sie das Formular 210 ausfüllen, um Ihren Immobiliengewinn in Spanien zu melden.
Wie wird der Wertzuwachs berechnet?
Gewinn = Verkaufspreis − (Kaufpreis + Erwerbskosten + gerechtfertigte Arbeiten + Verkaufskosten)
Wie hoch ist der Steuersatz?
19 % des Wertzuwachses für Nichtansässige, deren Steuerwohnsitz sich in Europa befindet.
Beispiel:
- Kaufpreis: 150.000 € (+ 15.000 € Kaufnebenkosten)
- Verkaufspreis: 200.000 € (abzüglich 8.000 € Verkaufskosten)
- Nettogewinn: 200.000 − (150.000 + 15.000) − 8.000 = 27.000 €
- Steuerbetrag: 27.000 × 19 % = 5.130 €
- Da der Käufer 6.000 € einbehalten hat und Sie tatsächlich nur 5.130 € schulden, können Sie 870 € von der spanischen Steuerbehörde zurückfordern.
- Sollte Ihr tatsächlicher Wertzuwachs hingegen zu einer Steuerbelastung von mehr als 6.000 € führen, sind Sie verpflichtet, die Differenz zu begleichen.
Wie sieht es mit der Besteuerung in Ihrem Wohnsitzland aus?
Wenn Sie beispielsweise in Frankreich steuerlich ansässig sind, müssen Sie Ihren Kapitalgewinn auch in Frankreich versteuern. Die gute Nachricht: Dank des französisch-spanischen Steuerabkommens ist die in Spanien gezahlte Steuer von der französischen Steuer abzugsfähig (Steuergutschriftmechanismus).
Dies gilt für alle Länder, die ähnliche Übereinkommen unterzeichnet haben, und das sind zahlreiche: Deutschland, Belgien, Dänemark, Finnland, die Vereinigten Staaten, das Vereinigte Königreich usw.
Sie zahlen also nicht zweimal, müssen jedoch in beiden Ländern eine Steuererklärung abgeben.
Der Ratschlag von Terreta Spain: Wir stellen den Kontakt zu unseren Partner-Steueranwälten wie Felix Delaguía Luzón her, die sich um diesen gesamten Bereich kümmern. Sie müssen sich nicht darum kümmern, wir sorgen dafür, dass alles korrekt und fristgerecht gemeldet wird.

Erforderliche Dokumente für den Verkauf einer Immobilie in Spanien
In Spanien ist der Verkäufer verpflichtet, vor der Unterzeichnung mehrere Dokumente vorzulegen. Unvollständige Unterlagen können den Verkauf verzögern oder den Käufer abschrecken.
Die Nota simple (Auszug aus dem Grundbuch)
Es handelt sich um eine Art „Personalausweis” der Immobilie, der vom Registro de la Propiedad(Grundbuchamt) ausgestellt wird. Er bestätigt, dass Sie der Eigentümer sind, gibt an, ob das Haus oder die Wohnung frei von Belastungen (Hypothek, Pfändung, Dienstbarkeiten) ist, und beschreibt die Immobilie offiziell (Fläche, Katasterreferenz usw.).
Kosten: unter 10 €
Wann sollte man sie anfordern? Unmittelbar vor dem Verkauf, um sicherzustellen, dass die Informationen aktuell sind.
Der Energieausweis (Certificado de Eficiencia Energética)
Der Energieausweis ist nun für jeden Immobilienverkauf in Spanien obligatorisch. Er gibt die Energieeffizienz der Immobilie an (von A bis G) und muss von einem zugelassenen Techniker ausgestellt werden.
Kosten: 1,50 € pro m²
Gültigkeit: 10 Jahre (5 Jahre für die Kategorie G)
Die Bescheinigung der Eigentümergemeinschaft
Wenn Ihre Immobilie Teil einer Eigentümergemeinschaft ist, müssen Sie eine Bescheinigung vorlegen, aus der hervorgeht, dass Sie mit Ihren Zahlungen auf dem Laufenden sind und keine ausstehenden Schulden bestehen.
Warum ist dies von Bedeutung? Wenn Sie ausstehende Zahlungen haben, kann der Käufer den Kauf ablehnen oder verlangen, dass Sie diese vor der Unterzeichnung begleichen. In Spanien können Schulden von einem Eigentümer auf den nächsten übergehen. Sie sind an die Immobilie gebunden und nicht an die natürliche oder juristische Person, die sie besitzt.
Die letzten Quittungen der Grundsteuer (Impuesto sobre Bienes Inmuebles)
Die IBI ist das spanische Äquivalent zur Grundsteuer in Frankreich. Wie bei den Miteigentumsgebühren müssen Sie zum Zeitpunkt des Verkaufs nachweisen, dass Sie mit Ihren Zahlungen auf dem Laufenden sind.
Die Katasterreferenz
Dies ist die eindeutige Identifikationsnummer Ihrer Immobilie im spanischen Kataster. Sie muss mit der Beschreibung der Immobilie in der Nota Simple übereinstimmen.
Die Rolle von Terreta Spain: Wir sammeln alle erforderlichen Dokumente für Sie, überprüfen deren Gültigkeit und legen sie dem Käufer übersichtlich vor. Ganz ohne Stress und ohne etwas zu vergessen.
Die Schritte eines Immobilienverkaufs in Spanien mit Terreta Spain
Wir haben das Thema bereits kurz angeschnitten, aber hier finden Sie eine klare Darstellung, wie der Verkauf Ihrer Immobilie in Spanien mit Ihrem Experten von Terreta Spain konkret ablaufen wird:
1. Erste Kontaktaufnahme und Begutachtung der Immobilie
Wir beginnen mit einem Gespräch, um Ihr Projekt zu verstehen: Warum verkaufen Sie, innerhalb welcher Frist, welche Erwartungen haben Sie hinsichtlich des Preises?
Anschließend wird die Immobilie geprüft: Allgemeiner Zustand, eventuell erforderliche Arbeiten, hervorzuhebende Stärken, bereits in Ihrem Besitz befindliche Unterlagen.
2. Schätzung und Preisstrategie
Ihr Experte von Terreta Spain analysiert den lokalen Markt (Preis pro m², vergleichbare Immobilien, Angebot/Nachfrage) und gemeinsam legen wir einen realistischen und wettbewerbsfähigen Verkaufspreis fest. Weder zu hoch (die Immobilie bleibt auf dem Markt liegen) noch zu niedrig (Sie verlieren Geld). Wir finden den „Sweet Spot“, wie man so schön sagt.
3. Vorbereitung der Immobilie (optional)
Bei Bedarf beraten wir Sie gerne zu kleineren Arbeiten oder Home Staging, um die Immobilie attraktiver zu gestalten. Bei Terreta Spain bieten wir sogar einen schlüsselfertige Renovierungsservice an, wenn Sie den Wert vor dem Verkauf steigern möchten. Spoiler: Der Wert kann um bis zu 30 % steigen.
4. Zusammenstellung der Verkaufsunterlagen
Wir sammeln alle erforderlichen Dokumente (Eigentumsnachweis, Energieausweis, Bescheinigung der Eigentümergemeinschaft, Grundsteuerbescheid usw.) und überprüfen, ob alles in Ordnung ist.
5. Inverkehrbringen
Professionelle Fotos, virtuelle Besichtigungen, Erstellung mehrsprachiger Anzeigen (FR/ES/EN), Veröffentlichung auf Idealista, Fotocasa, unseren sozialen Netzwerken und vorrangig in unserer Datenbank qualifizierter (und sehr aktiver) Käufer.
6. Organisation von Besichtigungen und Qualifizierung von Käufern
Wir prüfen die Anfragen, überprüfen die Bonität der Bewerber und organisieren Besichtigungen (vor Ort oder per Video).
Sie leben in Frankreich oder anderswo? Kein Problem, wir kümmern uns um die Besichtigungen vor Ort und erstellen Ihnen detaillierte Berichte.
7. Verhandlung
Gibt es einen ernsthaften Käufer? Sehr gut. Wir verhandeln für Sie: Preis, Bedingungen, Fristen, Kostenübernahme usw.
8. Unterzeichnung des Vorvertrags (Anzahlung)
Sobald eine Einigung erzielt wurde, wird der Anzahlungsvertrag auf Spanisch (mit französischer Übersetzung) verfasst. Der Käufer leistet in der Regel eine Anzahlung in Höhe von 10 % des Kaufpreises.
Dieser Vertrag ist für beide Parteien verbindlich: Wenn der Käufer vom Vertrag zurücktritt, verliert er die Anzahlung; wenn Sie vom Vertrag zurücktreten, müssen Sie das Doppelte zurückzahlen.
Erfahren Sie mehr in unserem Merkblatt: „Der Vorvertrag in Spanien“.
9. Koordination mit dem Notar
Der Termin für die Unterzeichnung der öffentlichen Urkunde beim spanischen Notar wird festgelegt. Es wird sichergestellt, dass alle Dokumente bereitliegen, die Hypothek (falls vorhanden) gelöscht ist und die Mittel des Käufers verfügbar sind.
10. Unterzeichnung beim Notar und Zahlung
Am Tag der Unterzeichnung des Kaufvertrags erfolgt die Zahlung des Restbetrags (mit einem Einbehalt von 3 %, wenn Sie nicht in Frankreich ansässig sind) und die Schlüsselübergabe.
Sollten Sie nicht persönlich anwesend sein können, unterzeichnen wir eine notariell beglaubigte Vollmacht, damit der Verkauf ohne Ihre Anwesenheit sicher abgewickelt werden kann.
Möchten Sie wissen, wie die Vollmacht funktioniert? Geoffroy, einer der Gründer von Terreta, erklärt Ihnen dies in einem praktischen Merkblatt:„Wie erteilt man eine Vollmacht bei einem Notar in Spanien?“.
11. Steuererklärung nach dem Verkauf
Innerhalb von drei Monaten nach der Unterzeichnung kümmern sich unsere Partner-Steueranwälte um die Veräußerungsgewinnsteuererklärung (Formular 210) und die eventuelle Rückforderung der zu viel gezahlten Steuer.
Durchschnittliche Verkaufszeit: 3 bis 6 Monate, abhängig von Lage, Zustand und Preis der Immobilie. Immobilien in guter Lage in Valencia oder Madrid werden häufig in weniger als 3 Monaten verkauft.
Häufige Fehler, die beim Verkauf in Spanien vermieden werden sollten
Fehler Nr. 1: Den Verkaufspreis überschätzen
Dies ist der häufigste Grund für einen Misserfolg. Eine Immobilie, die zu teuer ist, bleibt monatelang auf dem Markt, wird in den Augen der Käufer „verdächtig” und schließlich müssen Sie den Preis drastisch senken.
- Die Lösung: Erstellen Sie von Anfang an eine realistische Schätzung, die auf aktuellen Vergleichswerten und den aktuellen Marktbedingungen basiert.
Fehler Nr. 2: Die Präsentation der Immobilie vernachlässigen
Unscharfe Fotos, die mit einem Smartphone aufgenommen wurden, eine ungenaue Beschreibung, eine unordentliche oder nicht für Besichtigungen gereinigte Immobilie... Das Ergebnis: Die Käufer entscheiden sich gegen eine Besichtigung, noch bevor sie die Immobilie gesehen haben.
- Die Lösung: Investieren Sie in professionelle Fotos, achten Sie auf eine sorgfältige Beschreibung und führen Sie ein Mindestmaß an Home Staging durch (aufräumen, entpersonalisieren, lüften). Bonus von Terreta: Wir übernehmen dies auch für Sie, klicken Sie hier.
Fehler Nr. 3: Die Akte nicht im Voraus überprüfen
Am Tag der Unterzeichnung stellen Sie fest, dass Ihr Energieausweis abgelaufen ist, dass die Eigentümergemeinschaft 2.000 € ausstehende Zahlungen fordert oder dass in der einfachen Notiz eine nicht gelöschte Hypothek erwähnt wird. Der Käufer zieht sich zurück, der Verkauf kommt nicht zustande.
- Die Lösung: Stellen Sie die vollständigen Unterlagen zusammen, bevor Sie die Immobilie zum Verkauf anbieten. Terreta Spain übernimmt dies für Sie.
Fehler Nr. 4: Die Besteuerung außer Acht lassen
Viele Verkäufer erfahren erst am Tag der Unterzeichnung von dem Einbehalt von 3 % und der Verpflichtung, den Wertzuwachs anzugeben. Zu spät, um Optimierungen vorzunehmen oder Vorkehrungen zu treffen.
- Die Lösung: Lassen Sie sich von Anfang an von einem Steuerexperten begleiten, um den voraussichtlichen Wertzuwachs zu berechnen, die Kosten zu antizipieren und die Steuererklärung zu optimieren.
Fehler Nr. 5: Einen nicht qualifizierten Käufer akzeptieren
Sie unterzeichnen einen Vorvertrag mit einem Käufer, der weder über Eigenkapital noch über einen bestätigten Kredit oder eine Finanzierungsgarantie verfügt. Zwei Monate später zieht er sich zurück, Sie verlieren Zeit und müssen die Immobilie erneut auf den Markt bringen.
- Die Lösung: Überprüfen Sie stets die Bonität des Käufers, bevor Sie die Anzahlung unterzeichnen. Terreta Spain filtert und qualifiziert alle Kandidaten.
Praxisbeispiel: Verkauf einer Wohnung in Valencia
Der Kontext
Marie und Julien, ein französisches Ehepaar mit steuerlichem Wohnsitz in Frankreich, erwarben im Jahr 2018 eine 80 m² große Wohnung im Stadtteil Ruzafa in Valencia für 180.000 € (inklusive Kaufnebenkosten: 15.000 €).
Im Jahr 2025 beschließen sie, zu verkaufen, um anderweitig zu investieren. Sie wenden sich an Terreta Spain.
Die Unterstützung von Terreta Spain
- Schätzung: Nach einer Analyse des lokalen Marktes wird der Verkaufspreis auf 240.000 € festgelegt.
- Vorbereitung: Es wird empfohlen, einige kleinere Maler- und Renovierungsarbeiten durchzuführen (Kosten: 2.000 €), um den Wert der Immobilie zu steigern.
- Zusammenstellung der Unterlagen: Nota simple, Energieausweis, Bescheinigung der Eigentümergemeinschaft, aktuelle Grundsteuerbescheinigung.
- Vermarktung: HD-Fotos, virtuelle Besichtigung, Anzeigen in FR/ES/EN, Veröffentlichung auf Idealista, Fotocasa und in unserem Netzwerk.
- Besichtigungen: 12 Besichtigungen in 3 Tagen, 3 ernsthafte Angebote.
- Verhandlung: Wir verhandeln mit dem besten Käufer und akzeptieren ein Angebot in Höhe von 238.000 €.
- Unterzeichnung der Anzahlung: Der Käufer leistet eine Anzahlung in Höhe von 23.800 € (10 %).
- Unterzeichnung beim Notar: Zwei Monate später erfolgt die Unterzeichnung der notariellen Urkunde. Einbehaltung von 3 % (7.140 €) zugunsten der spanischen Steuerbehörde.
- Steuererklärung: Unser Steueranwalt berechnet den tatsächlichen Wertzuwachs:
- Verkaufspreis: 238.000 €
- Kaufpreis: 180.000 € + 15.000 € (Gebühren) = 195.000 €
- Bauarbeiten: 2.000 €
- Verkaufskosten: 7.140 € (Maklergebühr 3 % zzgl. MwSt.) + 1.500 € (sonstige Kosten)
- Nettogewinn: 238.000 − 195.000 − 2.000 − 8.640 = 32.360 €
- Steuerbetrag: 32.360 × 19 % = 6.148 €
Da 7.140 € einbehalten wurden, erhalten Marie und Julien 992 € von der spanischen Steuerbehörde zurück.
Endergebnis: Verkauf innerhalb von drei Monaten, optimaler Preis, steuerlich optimiert, ohne Stress.
Sie haben mit Terreta Spain verkauft
„Ich habe zwei Wohnungen verkauft, eine über eine spanische Agentur und die andere über Terreta Spain. Der Unterschied ist deutlich: Die Kundenbetreuung ist methodisch und transparent. Das ist genau das, was ein Kunde benötigt, um seine Transaktion sicher abzuwickeln. Ein einfacher Wiederverkauf und eine vereinfachte Steuerabwicklung nach dem Kauf durch ihre Partneranwälte – Sie können sich voll und ganz auf sie verlassen.“
— Romain Aldeghi
„Meine Frau und ich sprechen nicht gut Spanisch, daher war der Verkauf mit Terreta Spain für uns sehr beruhigend. Maxime hat alles von A bis Z sehr seriös abgewickelt, einschließlich eines Problems mit dem Käufer am Tag der Übergabe. Das Ergebnis: Wir haben eine Vollmacht erteilt und Terreta hat für uns unterschrieben.“
— Eric Bernardini
Sind Sie bereit zu verkaufen?
Häufig gestellte Fragen: Verkauf einer Immobilie in Spanien
Wie lange dauert es, eine Immobilie in Spanien zu verkaufen?
Im Durchschnitt 3 bis 6 Monate, abhängig von der Lage, dem Zustand der Immobilie und dem Preis. Immobilien in guter Lage in Valencia oder Madrid werden mit professioneller Unterstützung häufig in weniger als 3 Monaten verkauft.
Welche Dokumente sind für einen Verkauf in Spanien erforderlich?
Einfache Notiz (Auszug aus dem Grundbuch), gültiger Energieausweis, aktuelle Bescheinigung der Eigentümergemeinschaft, letzte IBI-Quittungen, Katasterreferenz. Terreta Spain stellt die Unterlagen für Sie zusammen.
Wie sieht die Besteuerung für einen nicht ansässigen Verkäufer aus?
Der Käufer behält 3 % des Verkaufspreises für die spanischen Steuerbehörden ein. Anschließend müssen Sie Ihren Gewinn (IRNR) innerhalb von drei Monaten melden und 19 % Steuern auf den Nettogewinn entrichten. Sollte der einbehaltene Betrag von 3 % die geschuldete Steuer übersteigen, erhalten Sie die zu viel gezahlte Summe zurück.
Ist es möglich, eine Immobilie aus Frankreich, den Niederlanden oder anderen Ländern weltweit zu verkaufen?
Ja, selbstverständlich. Terreta Spain organisiert Besichtigungen vor Ort, übernimmt die Verhandlungen und kann die Unterzeichnung durch eine notariell beglaubigte Vollmacht abschließen. Sie müssen nicht persönlich anwesend sein.
Wie hoch sind die Maklergebühren?
Die Provision von Terreta Spain für den Verkauf Ihrer Immobilie beträgt 3 % des Nettoverkaufspreises zuzüglich Mehrwertsteuer. Alle Kosten sind transparent, es gibt keine versteckten Gebühren.
Was geschieht, wenn meine Immobilie nicht verkauft wird?
Die Strategie wird angepasst: Preisüberprüfung, Verbesserung der Präsentation, Ausweitung der Verbreitung, Aufwertungsmaßnahmen. Das Ziel ist stets der Verkauf, nicht das Lagernlassen.
Ist es erforderlich, auch im Wohnsitzland Steuern zu entrichten?
Ja, wenn Sie Ihren steuerlichen Wohnsitz außerhalb Spaniens haben, müssen Sie den Wertzuwachs angeben. Aufgrund der mit Spanien abgeschlossenen Steuerabkommen vieler Länder ist die in Spanien gezahlte Steuer jedoch abzugsfähig. Sie müssen die Steuer angeben, jedoch nicht doppelt zahlen.




