Wenn Sie eine Immobilie in Spanien erworben haben undeinen Verkauf in Betracht ziehen, beachtenSie bitte, dass Sie der Kapitalertragssteuer, el Impuesto sobre el Incremento de Patrimonio oder la Ganancia patrimonial, unterliegen. Diese Steuer wird auf die Differenz zwischen dem Kaufpreis und dem Wiederverkaufspreis Ihrer Immobilie erhoben.
Die Steuersätze variieren je nach Steuerstatus des Eigentümers (steuerlich ansässig oder nicht) und der Dauer des Besitzes. Es gibt Steuerbefreiungen, insbesondere wenn Sie Ihr Geld in einen Hauptwohnsitz in Spanien reinvestieren.
Definition
Die spanische Kapitalertragssteuer auf Immobilien besteht aus zwei Komponenten:
- Die nationale Kapitalertragssteuer (IRPF für Steuerinländer, IRNR für Nichtsteuerinländer).
- Der städtische Mehrwert (IIVTNU oder Plusvalia Municipal), der auf der Grundlage der Bewertung des Grundstücks, auf dem die Immobilie errichtet wurde, berechnet wird.
Verkaufen Sie Ihre Immobilie in Spanien mit Terreta Spain: Steuerberatung und umfassende Sicherheit
Für einen nicht in Spanien ansässigen französischsprachigen Bürger stellt die Besteuerung beim Wiederverkauf in Spanien einen wahren Hindernislauf dar, insbesondere aufgrund der beiden oben genannten wesentlichen Steuern.
Bei Terreta Spain beschränken wir uns nicht darauf, Ihre Immobilie zu verkaufen. Wir sind auch Ihr engagierter Experte, der Ihren Ausstieg aus dem spanischen Immobilienmarkt von A bis Z sicherstellt.
Unser Ziel ist es, dass Ihr Wiederverkauf reibungslos, in voller Rechtssicherheit und unter optimaler steuerlicher Gestaltung abläuft.
Unsere Unterstützung beim Verkauf Ihrer Immobilie in Spanien umfasst:
Professionelle Präsentation der Immobilie: sorgfältige Fotoreportage, kommentierte Videos, detaillierte Beschreibung und individuelle Rentabilitätsanalyse. Terreta Spain präsentiert jede Immobilie, um qualifizierte Käufer anzusprechen und ihr Potenzial auf dem Markt zu maximieren.
Optimierte Wertsteigerungssimulation: Präzise Berechnung Ihres Nettogewinns. Wir berücksichtigen alle abzugsfähigen Kosten und möglichen Steuerbefreiungen (die von nicht ansässigen Verkäufern häufig übersehen werden), um die zu zahlende Steuer auf legale Weise zu minimieren.
Umfassende steuerliche und rechtliche Prüfung: Wir überprüfen die Konformität Ihrer Immobilie vor dem Verkauf und schätzen die Höhe der beiden Steuern (IRNR für Nichtansässige, IRPF für Ansässige und Plusvalía), um Überraschungen zu vermeiden.
Verwaltung zu 100 % in französischer Sprache: Verabschieden Sie sich von der spanischen Bürokratie. Wir übernehmen die Erstellung des Modelo 210 (IRNR-Erklärung) und alle Formalitäten bei der Steuerbehörde.
Strategischer Verkauf und Sicherheit der Gelder: Beratung zur fairen Bewertung Ihrer Immobilie, Verwaltung der notariellen und steuerlichen Fristen und Optimierung der Überweisung der Gelder auf Ihr Bankkonto, unabhängig davon, wo sich dieses befindet.
Ein einziger französischsprachiger Ansprechpartner, um ein umfassendes Verständnis jedes einzelnen Schrittes zu gewährleisten, vom Verkaufsauftrag bis zum endgültigen Erhalt der Gelder.Entdecken Sie unseren Immobilienverkaufsservice in Spanien und bringen Sie Ihre Immobilie mit Hilfe unserer Experten auf den Markt.
Berechnung der nationalen Steuer
Steuerpflichtige Basis
Nettogewinn = Verkaufspreis - (Kaufpreis + Erwerbskosten + Verkaufskosten + nachgewiesene Arbeiten)
Steuersatz
| Steuerlicher Status | Steuerklassen |
| Einwohner | Progressiv: 19% (≤6K€), 21% (6-50K€), 23% (50-200K€), 26% (>200K€) |
| Nichtansässige | Fester Zinssatz: 19 % (EU/EWR), 24 % (Nicht-EU) |
Terreta-Tipp: Klicken Sie hier, um einen PIFR-Simulator (im Original "simulador de ganancias patrimoniales") aufzurufen, wenn Sie in Spanien steuerlich ansässig sind.
Berechnung des städtischen Wertzuwachses (IIVTNU)
Zwei Methoden zur Auswahl
- Tatsächliche Methode: 60% x nationaler Mehrwert.
- Objektive Methode: Katasterwert × jährlicher Koeffizient × städtischer Satz (normalerweise 0,9% pro Jahr).
Ihr Experte von Terreta Spain wird die Berechnung nach der für Sie günstigsten Methode durchführen: (tatsächliche Methode oder objektive Methode).
Zahlungsmodalitäten
Für Einwohner :
- Aufnahme in die IRPF-Jahreserklärung.
- Zahlung bis zum 30. Juni des Folgejahres.
Für Nichtansässige :
- 3% Steuervorabzug, der vom Käufer beim Verkauf einbehalten wird. Ziel ist die Vermeidung von Kapitalflucht.
- Obligatorische Meldung innerhalb von 4 Monaten über das Formular 210.
- Abgrenzung zwischen Steuervorabzug und tatsächlicher Steuer.
Der Mehrwert der Gemeinde wird vom Verkäufer getragen und die Zahlungsfrist ist je nach Gemeinde unterschiedlich (in der Regel 30 Tage nach dem Verkauf).
Teilweise oder vollständige Befreiung
| Fälle von Befreiung | Einwohner | Nichtansässige |
| Verkauf des Hauptwohnsitzes von Eigentümern über 65 Jahren | Ja | Nein |
| Reinvestition in RP innerhalb von 2 Jahren | Ja | Unter bestimmten Bedingungen |
| Erwerb vor 1995 | Ja | Ja |
| Minderwert | Steuergutschrift | Rückerstattung in Höhe von 3 %. |
Praktische Ratschläge der Experten von Terreta Spain für internationale Investoren
- Verhandlung des Abzinsungsfaktors für vor 2015 erworbene Immobilien.
- Bewahren Sie alle Rechnungen (Bauarbeiten, Notargebühren, Steuern) über einen Zeitraum von 5 Jahren auf.
- Wählen Sie die optimale Berechnungsmethode für die kommunale Wertsteigerung (führen Sie Simulationen durch).
- Ziehen Sie einen Wechsel des Steuerwohnsitzes zwei Jahre vor dem Verkauf in Betracht, um von den Steuerbefreiungen zu profitieren.
Häufig gestellte Fragen: Steuer auf Immobiliengewinne in Spanien
Was ist der Unterschied zwischen der IRPF/IRNR und der kommunalen Wertzuwachssteuer?
Die IRPF (für Gebietsansässige) oder die IRNR (für Gebietsfremde) ist die nationale Steuer auf den beim Verkauf erzielten Vermögensgewinn. Die plusvalía municipal (IIVTNU) ist eine lokale Steuer, die auf der Grundlage der Wertsteigerung des Grundstücks seit dem Kauf berechnet wird.
Wie viel Zeit habe ich, um meinen Gewinn nach dem Verkauf zu melden?
Nichtansässige müssen innerhalb von vier Monaten nach dem Verkauf eine Erklärung über das Formular 210 einreichen. Steuerpflichtige mit Wohnsitz in Spanien müssen dies in ihrer jährlichen Einkommensteuererklärung (vor dem 30. Juni des folgenden Jahres) angeben.
Ist es möglich, die vom Käufer einbehaltene Vorauszahlung in Höhe von 3 % zurückzuerhalten?
Ja. Wenn die tatsächlich berechnete Steuer unter den abgezogenen 3 % liegt, können Sie bei der spanischen Steuerbehörde eine Rückerstattung beantragen. Terreta Spain unterstützt Sie gerne bei diesem Verfahren.
Welche Kosten kann ich absetzen, um meinen steuerpflichtigen Gewinn zu reduzieren?
Sie können folgende Kosten absetzen: den ursprünglichen Kaufpreis, Notar- und Eintragungskosten, beim Kauf gezahlte Steuern, durch Rechnungen belegte Arbeiten und mit dem Verkauf verbundene Kosten (Makler, Notar).
Inwiefern unterstützt mich die französischsprachige Agentur Terreta Spain beim Verkauf meiner Immobilie in Spanien?
Wir unterstützen Sie bei allen administrativen und steuerlichen Angelegenheiten: Wertsteigerungssimulation, Überprüfung von Dokumenten, Steuererklärung, Immobilienbewertung, strategische Beratung und Koordination mit Notar und Käufer. Ein schlüsselfertiger Service in Französisch, Englisch oder Spanisch.
Wie hoch sind die Gebühren von Terreta Spain für den Verkauf meiner Wohnung oder meines Hauses in Spanien?
Unsere Provision beträgt 3 % des Nettoverkaufspreises zuzüglich Mehrwertsteuer.
Kann ich von der Wertzuwachssteuer befreit werden?
Ja, in bestimmten Fällen: Wenn Sie in Spanien steuerlich ansässig und über 65 Jahre alt sind und Ihren Hauptwohnsitz verkaufen oder innerhalb von zwei Jahren in einen neuen Hauptwohnsitz reinvestieren (unter bestimmten Bedingungen).
Maximieren Sie Ihren Nettogewinn und sichern Sie Ihren Verkauf ab.
Terreta Spain begleitet Sie von A bis Z, um Ihren Verkauf zu optimieren, Ihre Schritte abzusichern und Ihren Nettogewinn zu maximieren.
Kostenlose Schätzung, Steuerprüfung, maßgeschneiderte Betreuung in französischer Sprache.Erfahren Sie mehr über unseren Verkaufsservice oder kontaktieren Sie unsere Experten jetzt.



