Definition
Die Renta imputada ist ein theoretisches Einkommen, das von der Agency besteuert wird.Agencia Tributaria berechnet wird., der spanischen Steuerbehörde, von nicht ansässigen Eigentümern, die eine nicht vermietete oder nur gelegentlich vermietete Immobilie auf spanischem Staatsgebiet besitzen, berechnet wird. Dieses Einkommen basiert auf einer pauschalen Berechnung des Katasterwertes der Immobilie.
Die Imputada-Rente wurde eingeführt, weil der Staat davon ausgeht, dass die Immobilie dem Eigentümer einen wirtschaftlichen Vorteil verschafft, auch wenn keine Mieteinnahmen erzielt werden.
Zur Erinnerung: Als nicht ansässig gelten Personen, die weniger als 183 Tage pro Jahr in Spanien verbringen und dort weder ihren wirtschaftlichen noch familiären Lebensmittelpunkt haben.
Wer ist von der Renta Imputada betroffen?
Die Renta Imputada gilt für nicht ansässige Eigentümer, deren Immobilie nicht oder nur gelegentlich vermietet wird.
Wie wird die Renta Imputada berechnet?
Worauf beruht die Berechnung der renta imputada?
Das fiktive Einkommen wird auf der Grundlage des Katasterwerts(el valor catastral) der Wohnung berechnet.
Der Katasterwert wird auf demIBI (der lokalen Grundsteuer) angegeben.
In der Berechnung können zwei verschiedene Prozentsätze verwendet werden:
- 1,1%, wenn der Katasterwert innerhalb der letzten 10 Jahre revidiert wurde.
- 2 %, wenn der Katasterwert nicht revidiert wurde.
Wie hoch ist der Steuersatz?
Der angewandte Steuersatz hängt vom steuerlichen Wohnsitz des Steuerpflichtigen ab.
- 19% für Personen mit Wohnsitz in der Europäischen Union oder im Europäischen Wirtschaftsraum
- 24% für nicht in der EU oder im EWR ansässige Personen (und somit für Personen, die seit dem Inkrafttreten des Brexit im Vereinigten Königreich ansässig sind).
Konkretes Beispiel
Nicht vermietete Immobilie
- Ein nicht ansässiger britischer Staatsbürger ist Eigentümer einer unvermieteten Wohnung mit einem Katasterwert von 100.000 €.
- Der Wert wurde seit mehr als 10 Jahren nicht mehr überprüft.
Renta imputada: 100.000 x 2 % = 2.000 €.
Steuerschuld = 2.000 x 24% = 480 €.
Gelegentlich vermietete Immobilie
Bei einer Teilvermietung wird die Renta imputada (angerechnete Miete) nur für die Zeiträume, in denen die Wohnung nicht vermietet ist.
- Die Steuerbemessungsgrundlage (Katasterwert x 1,1% oder 2%) wird anteilig auf die Anzahl der Tage oder Monate, in denen die Wohnung leer steht, umgerechnet.
- Während der vermieteten Zeiträume wird das tatsächliche Mieteinkommen besteuert.
Praktische Informationen: Wann und wie ist die Renta imputada zu melden?
- Sie müssen das Modell 210 derAgencia Tributaria verwenden, um Ihr nichtansässiges Einkommen (IRNR) zu erklären.
- Geben Sie Ihre Steuererklärung jedes Jahr vor dem 31. Dezember für das vorangegangene Jahr ab.
- Zahlung per Überweisung oder Lastschrift.

Zu beachten :
- Die Renta imputada ist auch dann zu zahlen, wenn die Immobilie nicht vermietet wird.
- Im Falle einer teilweisen Vermietung wird die Renta Imputada auf die Anzahl der Tage, an denen die Immobilie nicht vermietet wurde, anteilig berechnet.
- Es sind keine Abschläge oder Abzüge zulässig.
Quellen
Agencia Tributaria



