Die IRNR oder Einkommensteuer für Nichtansässige gilt für natürliche und juristische Personen, die steuerlich nicht in Spanien ansässig sind, aber Einkommen beziehen oder Immobilien in Spanien besitzen. Viele kennen diese Steuer nicht und vergessen, sie zu versteuern, was riskant ist.
Sind Sie in Spanien steuerlich ansässig? Kein Problem, klicken Sie hier, um zu unserem Arbeitsblatt über die IRPF (Einkommensteuer natürlicher Personen) zu gelangen.
Beginnen wir mit einem konkreten Beispiel!
Bevor ich auf eine detaillierte Erklärung eingehe, möchte ich (Geoffroy) Ihnen mein eigenes Beispiel mitteilen.
Im letzten Jahr hatte ich zwei Wohnungen, die Mieteinnahmen in Spanien erzielten:
- Wohnung "Planelles": 22.752€ Mieteinnahmen
- Wohnung "Mercader": 26.673€ Mieteinnahmen
- GESAMT = 49.425€
Jedes Jahr teile ich meinem spanischen Buchhalter meine Einkünfte, aber auch meine Ausgaben und alle finanziellen Informationen mit, um die Steuerbemessungsgrundlage zu reduzieren. Auf diese Weise habe ich die folgenden Beträge versteuert:
- Wohnung "Planelles": 1.795€ IRNR-Steuern
- Wohnung "Mercader": 2.517 € IRNR-Steuern
- GESAMT = 4.312€, was einem Prozentsatz von 8,7% im Vergleich zu den oben erwähnten Bruttomieteinnahmen von 49.425€ entspricht.
Aber der IRNR beträgt doch 19% für Einwohner der EU und 24% für Einwohner außerhalb der EU, oder nicht? Wie kann man also das Einkommen so stark reduzieren, dass man eine wesentlich niedrigere Steuerbemessungsgrundlage hat? Ganz einfach: Man überschreibt das Ergebnis mit den Kosten (Strom, Internet, Wasser, Haushalt, Reparaturen, Darlehenszinsen) und den Abschreibungen (Abschreibung der Gesamtkosten für den Erwerb der Immobilie, der Arbeiten, der Möbel und der Dekoration).
Wer kann Ihnen helfen, Ihre Mieteinnahmen in Spanien zu versteuern?
Es gibt viele Unternehmen, die Ihnen bei der Erklärung Ihrer spanischen Mieteinnahmen helfen können und für Sie die IRNR-Erklärung (Impuesto sobre la Renta de no Residentes), auch bekannt als "Modelo 210", erstellen.
Ich persönlich nehme die Dienste der Firma Delaguía&Luzón mit Sitz in Valencia in Anspruch. Sie können insbesondere Carolina Berlanga unter carolina.berlanga@delaguialuzon.com oder Felix de la Guia unter felix.delaguia@delaguialuzon.com kontaktieren.
Die Kosten für ihre Dienste belaufen sich für mich auf 360 € ohne Steuern pro Jahr für 3 Wohnungen, d.h. 120 € ohne Steuern pro Wohnung pro Jahr. Ich muss zugeben, dass ich nicht versucht habe, die IRNR-Erklärungen selbst zu machen, aber ich denke, das ist möglich.
Zielgruppe der IRNR
Nichtansässige, d.h. alle Personen oder Körperschaften, die ihren steuerlichen Wohnsitz nicht in Spanien haben (sie verbringen dort weniger als 183 kumulative Tage pro Jahr).
Welche Einkünfte unterliegen dem IRNR?
Mieteinnahmen, Immobiliengewinne, Dividenden, Zinsen, Lizenzgebühren, Einkünfte aus gelegentlichen beruflichen Tätigkeiten.
Wie hoch ist der IRNR-Steuersatz?
Der IRNR ist nicht progressiv, es gibt zwei Steuersätze:
- 24% für Personen mit Wohnsitz in Ländern außerhalb der EU oder des Europäischen Wirtschaftsraums.
- 19% für Einwohner der Europäischen Union (EU/EWR).

Das erklärte Bruttoeinkommen unterliegt der Besteuerung ohne die Möglichkeit von Abzügen für nicht in der EU ansässige Personen. Personen, die in der EU oder einem EWR-Land ansässig sind, haben Anspruch auf bestimmte Abzüge (z.B. Liefer-, Personal- und Versorgungskosten im Zusammenhang mit der Geschäftstätigkeit auf spanischem Boden und die Sondersteuer auf Immobilien für juristische Personen - Gravamen Especial sobre Bienes Inmuebles de Entidades No Residentes).
Art der Erklärung und Zahlung des IRNR
- Modell 210 Achtung: Füllen Sie Modelo 100 nicht aus, da es sich auf spanische Steueransässige bezieht. Modelo 210 muss je nach Art des Einkommens vierteljährlich oder jährlich eingereicht werden. Terreta-Tipp: Früher war es vierteljährlich, seit 2024 ist es jährlich.
- Wann müssen Sie Ihren IRNR melden? Die vierteljährlichen Erklärungen mussten vor dem 20. April, 20. Juli, 20. Oktober und 20. Januar des folgenden Jahres eingereicht werden. Die jährlichen Erklärungen müssen zwischen dem 1. und 20. Januar des Jahres, das auf die Generierung des Einkommens folgt, eingereicht werden. Wenn sich Ihre Situation nicht ändert, müssen Sie Ihre spanischen Mieteinnahmen jedes Jahr zwischen dem 1. und dem 20. Januar erklären.
- Die Zahlung kann direkt online über das Portal der Agencia Tributaria oder über andere von der spanischen Steuerbehörde angebotene Wege erfolgen.
Risiko der Nichteinhaltung von Steuerverpflichtungen
- Sie können Geldbußen und Zinsen zahlen, wenn Sie keine Erklärung abgeben oder die Zahlung verspätet leisten.
- Rechtsbehelf: Wenn Sie mit der spanischen Steuerbehörde nicht einverstanden sind, können Sie einen Verwaltungswiderspruch einlegen.
Müssen Mieteinnahmen aus spanischen Immobilien auch in Ihrem Steuerwohnsitzland (Frankreich, Belgien, England, Schweiz, Niederlande oder andere...) angegeben werden?
Ja, aber die gute Nachricht ist, dass es zwischen den meisten Ländern bilaterale Steuerabkommen zur Vermeidung von Doppelbesteuerung gibt.
Das bedeutet, dass Sie in den meisten Fällen nur in Spanien Steuern auf Ihre Mieteinnahmen zahlen müssen.
In dem Land, in dem Sie steuerlich ansässig sind, müssen Sie diese Mieteinnahmen aus dem Ausland angeben, aber sie werden nicht besteuert. Oft wird die Besteuerung, die in Ihrem Land des steuerlichen Wohnsitzes erfolgen müsste, durch eine Steuergutschrift aufgehoben.
Wenn Sie z.B. in Frankreich steuerlich ansässig sind und Mieteinnahmen in Spanien haben, habe ich einen Artikel erstellt, der detailliert beschreibt, was Sie auf impots.gouv.fr tun müssen.
Praktische Tipps Terreta Spain
- Konsultieren Sie einen Steuerexperten: Der wichtigste Ratschlag für uns ist, dass Sie einen Steuerexperten konsultieren, der auf internationale Steuern spezialisiert ist. Jede Situation ist einzigartig. Kontaktieren Sie unsere Teams, um mit kompetenten Fachleuten in Verbindung gebracht zu werden.
- Dokumentation: Bewahren Sie alle Dokumente auf, die Ihre Situation belegen, wie z.B. Mietverträge, Kontoauszüge etc. Dies wird Ihnen helfen, Ihre Steuererklärung zu vereinfachen und Ihr Einkommen oder einen Anspruch zu rechtfertigen, falls dies erforderlich ist.
- Steuerabkommen: Vergessen Sie nicht, dass Spanien mit etwa 40 Ländern Steuerabkommen unterzeichnet hat. Diese verhindern die Doppelbesteuerung. Eine Liste der Länder finden Sie unter diesem Link.
FAQ: Einkommensteuer für Nichtansässige (IRNR)
Was ist die IRNR?
Die IRNR ist eine Steuer, die von Personen und Körperschaften erhoben wird, die nicht in Spanien ansässig sind, aber Einkünfte aus spanischen Quellen beziehen. Jeder Nichtansässige, der in Spanien Einkommen wie Mieten, Dividenden oder Kapitalgewinne erzielt, muss diese Steuer entrichten.
Wie kann ich mein Einkommen angeben?
Sie müssen das Formular 210 ausfüllen und innerhalb der vorgeschriebenen Fristen einreichen, entweder vierteljährlich oder jährlich, je nach Art des Einkommens. Seit 2024 ist die IRNR-Erklärung wieder jährlich. Fragen Sie Ihren Steuerberater in Spanien, er wird Ihnen antworten und Sie begleiten.
Was sind die Folgen einer Nichtmeldung?
Es können finanzielle Strafen verhängt werden, und es besteht ein erhöhtes Risiko einer Steuerprüfung durch die spanischen Behörden.
Wie hoch ist der IRNR-Satz?
Sie beträgt 19% für Personen mit Wohnsitz in der EU und 24% für Personen mit Wohnsitz außerhalb der EU.
Quelle:



