Wohnsitz in Kuwait, Einkünfte außerhalb der EU, Finanzierung, Formalitäten: Die tatsächlichen Herausforderungen und Lösungen für die Verwirklichung Ihres spanischen Immobilienprojekts von Kuwait aus.
Vom Terreta Spain-Team · Aktualisiert im April 2026 · Lesezeit: 8 Min.

Kann man von Kuwait aus eine Immobilie in Spanien erwerben?
Ja, man kann von Kuwait aus in eine Wohnung oder ein Haus in Spanien investieren , ohne Einschränkungen und sogar, ohne sich von der Stelle zu bewegen.
Spanien unterliegt keinerlei Beschränkungen hinsichtlich des Erwerbs von Immobilien durch Nichtansässige, unabhängig von deren Staatsangehörigkeit oder Wohnsitzland. Ein Einwohner Kuwaits, ein im Ausland lebender Franzose, ein US-Amerikaner oder eine Person jeglicher anderer Staatsangehörigkeit kann in Spanien uneingeschränkt ein Haus, eine Wohnung oder ein Grundstück erwerben .
Die gute Nachricht: Spanien ist einer der europäischen Immobilienmärkte, die internationalen Käufern am offensten gegenüberstehen.
Die einzigen Voraussetzungen für den Kauf einer Immobilie in Spanien von Kuwait aus sind administrativer Natur:
- Beantragung einer NIE (spanische Steueridentifikationsnummer).
- Ein spanisches Bankkonto für die Zahlung der lokalen Steuern.
Beide Vorgehensweisen lassen sich mit der richtigen Unterstützung auch aus der Ferne umsetzen. Wir werden darauf noch zurückkommen.
Einige wichtige Hinweise
Das spanische „Golden Visa“, das den Erhalt einer Aufenthaltsgenehmigung im Gegenzug für eine Immobilieninvestition von mindestens 500.000 € ermöglichte, wurde im April 2025 abgeschafft. Es stellt somit für Käufer aus Nicht-EU-Ländern keinen Einreiseweg mehr dar. Wenn das Ziel darin besteht, in Spanien zu leben, gibt es andere Möglichkeiten (Nichteinwanderungsvisum, Visum für digitale Nomaden usw.); dies ist ein vom Immobilienkauf selbst getrenntes Thema.
Wie kann man sich von Kuwait aus finanzieren lassen?
Ein in Kuwait ansässiger Bürger kann in Spanien bei auf Nichtansässige spezialisierten Banken wie CaixaBank, HolaBank oder Sabadell International ein Hypothekendarlehen erhalten, wobei eine Eigenkapitalquote von mindestens 30 bis 40 % erforderlich ist.
Das ist die komplexeste Frage, und genau hier macht die Qualität der Betreuung den entscheidenden Unterschied aus.
Spanische Banken finanzieren Nichtansässige, allerdings zu Bedingungen, die sich deutlich von denen unterscheiden, die für Ansässige gelten. Für einen Investor aus Kuwait gelten folgende Spielregeln:
- Maximaler Anteil für Nichtansässige: 60–70 % gegenüber 80 % für spanische Staatsangehörige
- Mindestanzahlung: 30–40 % + Kaufnebenkosten (10–12 % des Kaufpreises)
- Maximale Laufzeit: 20–25 Jahre, häufig altersbedingt begrenzt (maximal 70 Jahre bei Ablauf)
Option 1: Ein spanisches Hypothekendarlehen
Mehrere spanische Banken (Sabadell, CaixaBank, UCI, Santander International usw.) verfügen über Abteilungen, die sich speziell an Nichtansässige richten.
Die Anforderungen sind zwar höher, doch ist es durchaus möglich, einen Kredit in Spanien zu erhalten : Sie müssen übersetzte und mit einer Apostille versehene Einkommensnachweise, Kontoauszüge der letzten 12 Monate und häufig eine Steuererklärung aus Ihrem Wohnsitzland vorlegen.
Der Terreta-Vorteil: Unsere Teams unter sind auf die Betreuung von Käufern mit Wohnsitz im Ausland spezialisiert, und unter können wir Ihnen einen auf die Finanzierung für Nichtansässige spezialisierten Makler vermitteln. Kontaktieren Sie uns.
Option 2: Wertpapierkredite (oder Lombardkredite) und die Verpfändung von Vermögenswerten
Das ist der kluge Schachzug. Für Anleger mit einem beträchtlichen Finanzportfolio – Lebensversicherungen, Aktien, Anleihen – ist das Securities-Backed Lending oft die effizienteste Lösung.
Das Prinzip: Ihre internationale Privatbank oder Ihr Vermögensverwalter gewährt Ihnen einen Kredit, wobei Ihr Finanzportfolio als Sicherheit dient. Diese Mittel nutzen Sie dann zur Finanzierung des Kaufs in Spanien, entweder als Barzahlung oder als Ergänzung zu einem Hypothekendarlehen. Dieser Kredit wird also nicht von der spanischen Bank, sondern von dem Institut bereitgestellt, das bereits Ihr Vermögen verwaltet.
Die Mechanik
Pro 100 € an hinterlegten Finanzanlagen vergibt die Bank in der Regel Kredite in Höhe von 60 bis 70 €. Sinkt der Wert der Vermögenswerte unter eine bestimmte Schwelle, kann ein Margin Call ausgelöst werden, woraufhin die Bank einen Teil der Vermögenswerte veräußern kann. Für einen Anleger, der sein Portfolio diversifizieren möchte, ist dies oft eine akzeptable Lösung.
Möglicher Steuervorteil: Sie behalten Ihr Vermögen, vermeiden die Besteuerung beim Verkauf und finanzieren gleichzeitig Ihre Immobilieninvestition in Spanien.
Option 3: Barzahlung
Bei Budgets zwischen 500.000 € und 2 Millionen € ist der Kauf ohne Finanzierung unter internationalen Käufern nach wie vor weit verbreitet. Dies vereinfacht den Ablauf erheblich (keine Bank, keine Wartezeit für die Finanzierung) und verschafft einen deutlichen Verhandlungsvorteil.
Bitte beachten Sie: Geldtransfers von Kuwait nach Spanien sind legal, müssen jedoch dokumentiert werden (Herkunft der Gelder, Bankbelege); spanische Notare und Banken wenden die Vorschriften zur Bekämpfung der Geldwäsche strikt an.
Ein guter Tipp: Bereiten Sie im Vorfeld ein „Dossier zur Herkunft der Mittel“ vor: Kontoauszüge, Nachweise über die Veräußerung von Vermögenswerten, Gehaltsabrechnungen oder Einkommensnachweise. Dies beschleunigt die Unterzeichnung beim Notar erheblich.

Behördengänge
NIE: Wie erhält man diese Nummer von Kuwait aus?
Die NIE (Número de Identificación de Extranjero) ist die Steueridentifikationsnummer, die für jede notarielle Urkunde in Spanien unerlässlich ist. Ohne NIE ist es nicht möglich, einen Kaufvertrag zu unterzeichnen, ein spanisches Bankkonto zu eröffnen oder lokale Steuern zu zahlen.
| SPUR | WO | FRIST | PRAKTISCH |
| Spanische Botschaft in Kuwait | Kuwait | 2–6 Wochen | EMPFOHLEN |
| Persönlich in Spanien (Polizeidienststelle) | Spanien | 1–3 Wochen | WIRKSAM |
| Über einen Rechtsanwalt mit Vollmacht | Aus der Ferne | 3–8 Wochen | PRAKTISCH, ABER LANGSAMER |
Die Schritte zur Beantragung einer NIE-Nummer von Kuwait aus
- Bitte halten Sie folgende Unterlagen bereit: gültiger Reisepass, Formular EX-15 (NIE), Nachweis des Aufenthaltszwecks (ein Vorvertrag oder eine Kaufabsichtserklärung reichen aus)
- Vereinbaren Sie einen Termin bei der spanischen Botschaft in Kuwait; die Wartezeiten variieren, rechnen Sie mit 4 bis 6 Wochen
- Reichen Sie die Unterlagen persönlich oder über einen durch notariell beglaubigte Vollmacht bevollmächtigten Anwalt ein
- Erhalt der NIE per Post oder persönliche Abholung
- Eröffnung eines spanischen Bankkontos (möglich mit NIE + Reisepass + Nachweise)
Praktische Informationen :
Die spanische Botschaft in Kuwait befindet sich in Surra (Kuwait-Stadt).
- Adresse: Surra, Block 3, St. 14, Bldg. 19, Safat 13083, Kuwait-Stadt.
- Telefon: +965 25345398 / 25325828 / 25325829.
- E-Mail: emb.kuwait@maec.es.
Plattform zur Terminvereinbarung für Ihre NIE direkt in Spanien: https://sede.administracionespublicas.gob.es/pagina/index/directorio/icpplus
Die Empfehlung von Terreta Spain: Beauftragen Sie von Beginn des Projekts an einen spanischen Anwalt oder, besser noch, Ihren Terreta Spain -Makler, die Beantragung der NIE in Ihrem Namen zu übernehmen. So können Sie die Formalitäten parallel zur Immobiliensuche in die Wege leiten, ohne eigens für die Behördengänge anreisen zu müssen.
Die Vollmacht kann Ihren Terreta Spain -Vertreter auch dazu berechtigen, den Vorvertrag und sogar die notarielle Urkunde in Ihrem Namen zu unterzeichnen. Ideal, um einen Kauf zu tätigen, ohne vor Ort sein zu müssen.
Die TIE: Wenn Sie vorhaben, sich in Spanien niederzulassen
Sollte sich Ihr Vorhaben ändern – heute noch Zweitwohnsitz, in einigen Jahren Hauptwohnsitz –, kommt ein weiteres Dokument ins Spiel: die TIE (Tarjeta de Identidad de Extranjero, die Identitätskarte für Nicht-EU-Ausländer).
Dies betrifft Personen, die sich mehr als sechs Monate im Jahr auf spanischem Staatsgebiet aufhalten. Für kuwaitische Staatsangehörige ist dies verpflichtend, sobald Sie Ihren Wohnsitz in Spanien nehmen.
Dieses Dokument enthält Ihre persönlichen Daten, Ihr Foto, Ihre Fingerabdrücke und Ihre NIE-Nummer. Es ist 5 Jahre lang gültig.
So erhalten Sie es:
- Über eine gültige NIE verfügen
- Vereinbaren Sie einen Termin bei der spanischen Nationalpolizei
- Füllen Sie das Formular EX-17 aus
- Eine Steuer in Höhe von 12 bis 15 € über das Formular Modelo 790, Code 012, entrichten
- Legen Sie die entsprechenden Nachweise vor (Visum, Aufenthaltsgenehmigung, finanzielle Mittel)
- Lassen Sie Ihre Dokumente bei Bedarf von einem vereidigten Übersetzer übersetzen
Der Antrag muss innerhalb von 30 Tagen nach Ihrer Ankunft in Spanien gestellt werden.
Zusammenfassend lässt sich sagen: Die NIE-Nummer ist für einen Immobilienkauf in Spanien erforderlich. Die TIE-Nummer benötigen Sie, wenn Sie sich entscheiden, dort zu leben. Für einen Fernkauf aus Kuwait, eine Zweitwohnung oder eine Mietinvestition ist zunächst nur die NIE-Nummer erforderlich.
Das spanische Steuersystem: Was Sie je nach Ihrer Situation zahlen müssen
Der Besitz einer Immobilie in Spanien, ohne dort zu wohnen, führt zu steuerlichen Verpflichtungen in Spanien, auch wenn Sie keine Mieteinnahmen erzielen.
Ausgangspunkt: Das Steuerabkommen zwischen Kuwait und Spanien – Was Sie wissen müssen
Zwischen Kuwait und Spanien besteht ein Doppelbesteuerungsabkommen (unterzeichnet im Jahr 2008), das darauf abzielt, Doppelbesteuerung zu vermeiden. Es ermöglicht die Feststellung, welches Land für die Besteuerung der einzelnen Einkommensarten zuständig ist, und verhindert, dass dieselben Einkünfte doppelt besteuert werden.
Ein wichtiger Punkt ist jedoch: Dieses Abkommen hebt die Steuer nicht auf. Alles hängt von Ihrem steuerlichen Wohnsitz ab. Wenn Sie in Spanien steuerlich ansässig werden, kann Spanien Ihr gesamtes weltweites Einkommen besteuern. Wenn Sie weiterhin in Kuwait ansässig bleiben, bleiben bestimmte Einkünfte mit Bezug zu Spanien, insbesondere aus Immobilien, in Spanien steuerpflichtig.
Um Klarheit über Ihre Situation zu gewinnen, ist es wichtig, sich von einem auf internationale Fälle spezialisierten Steuerberater beraten zu lassen. Wir empfehlen Delaguía y Luzón, mit dem wir regelmäßig zusammenarbeiten. Kontaktieren Sie uns.
Heute: Wenn Sie weiterhin in Kuwait ansässig sind
Der Besitz einer Immobilie in Spanien, ohne dort zu wohnen, führt zu steuerlichen Verpflichtungen in Spanien, auch wenn Sie keine Mieteinnahmen erzielen.
Als Nicht-EU-Bürger unterliegen Sie der IRNR (Impuesto sobre la Renta de No Residentes) mit einem Steuersatz von 24 %, gegenüber 19 % für EU-Bürger. Diese Steuer wird je nach Nutzung der Immobilie auf zwei Arten erhoben:
- Wenn die Immobilie vermietet ist: Die Steuer wird auf die Bruttomieteinnahmen berechnet, ohne dass die Nebenkosten abgezogen werden können (im Gegensatz zu in Spanien oder in der EU ansässigen Personen). Dies ist ein wichtiger Punkt, den Sie bei Ihrer Rentabilitätsberechnung berücksichtigen sollten.
- Bleibt die Immobilie unbewohnt, ist dennoch eine Pauschalsteuer zu entrichten, die auf der Grundlage eines fiktiven Mietwerts ( „renta imputada“) berechnet wird. Dieser beträgt in der Regel 1,1 % oder 2 % des Katasterwerts der Immobilie und wird mit 24 % besteuert. Bei einer Immobilie mit einem Katasterwert von 200.000 € beläuft sich diese Steuer auf etwa 440 bis 880 € pro Jahr.
Hinzu kommt die lokale Grundsteuer (IBI, Impuesto sobre Bienes Inmuebles), die der französischen Grundsteuer entspricht und unabhängig vom Wohnsitz des Eigentümers jährlich zu entrichten ist.

Sie werden in Spanien ansässig
Sollte sich Ihr Vorhaben zu einem Hauptwohnsitz in Spanien entwickeln, ändert sich die steuerliche Situation grundlegend. Spanien wird zu Ihrem steuerlichen Wohnsitz, sobald Sie sich dort mehr als 183 Tage im Jahr aufhalten, und Ihr weltweites Einkommen wird besteuert: Mieteinnahmen, Dividenden, Renten sowie Veräußerungsgewinne.
In diesem Fall ist die „Ley Beckham“ in Betracht zu ziehen. Diese optionale Regelung ermöglicht es neuen spanischen Einwohnern, ihre Einkünfte aus spanischen Quellen unter strengen Auflagen (insbesondere kein Wohnsitz in Spanien in den vorangegangenen fünf Jahren) sechs Jahre lang zu einem Pauschalsatz von 24 % zu versteuern. Bei hohen Einkünften lohnt es sich, vor der Niederlassung eine gründliche Simulation der Berechnung durchzuführen.
Die Empfehlung von Terreta Spain: Bei einem Profil mit einem geplanten Aufenthaltszeitraum von 6 bis 8 Jahren ermöglicht eine vor dem Kauf durchgeführte steuerliche Vorabprüfung, die Struktur der Investition von Anfang an zu optimieren. Wir arbeiten mit zweisprachigen französisch-spanischen Steuerberatungskanzleien zusammen, um Sie bei solchen Vorhaben zu unterstützen. Kontaktieren Sie uns.
Typisches Profil: Der Expat in Kuwait, der seine Rückkehr nach Europa vorbereitet
Dieses Profil ist fiktiv, spiegelt jedoch reale Situationen wider, die wir regelmäßig aus dem Nahen Osten begleiten.
Pierre & Marine C. Consultants
Seit acht Jahren in Kuwait ansässig, mit zwei Kindern, die dort zur Schule gehen.
- Jahreseinkommen: ~220.000 € (lokal steuerfrei)
- Verfügbare Ersparnisse: ~800.000 €
- Projekt: Erwerb einer Villa mit einer Fläche von 180–220 m² an der nördlichen Costa Blanca
- Budget: 900.000 € – 1,3 Mio. €
- Zukunftsaussichten: derzeit Zweitwohnsitz, in 6 bis 8 Jahren Hauptwohnsitz
Ihre konkreten Herausforderungen
Hinter einem „klassischen“ Immobilienprojekt verbergen sich ganz eigene Herausforderungen:
- Erreichen, dass ihr Antrag von einer spanischen Bank genehmigt wird
Hohe Einkünfte, jedoch ohne lokale Besteuerung und ohne Standard-Lohnabrechnung → Notwendigkeit, einen soliden Einkommensnachweis zu erstellen - Vorbereitung auf die Rückkehr in den europäischen Steuerwohnsitz
Wechsel von einem steuerbefreiten Umfeld (Kuwait) zu einem europäischen Steuersystem → mit erheblichen Auswirkungen zu rechnen (Spanien oder Frankreich) - Die Übertragung strukturieren
Der Wunsch, die Übertragung an die Kinder in einem grenzüberschreitenden Rahmen vorwegzunehmen - Eine Immobilie über mehrere Jahre hinweg aus der Ferne verwalten
Zweitnutzung + eventuelle Vermietung + Instandhaltung - Sicherstellung des Verwaltungsprozesses
Beantragung der NIE für beide Ehepartner vor der Unterzeichnung, Koordination zwischen Notar, Bank und Steuerberater
Was dies konkret bedeutet
Bei dieser Art von Fall geht es nicht um die Bonität, sondern um die Nachvollziehbarkeit:
Es gilt, eine „außereuropäische“ Finanzlage in den spanischen bank- und steuerrechtlichen Rahmen zu übertragen.
Genau hier entscheidet sich der Unterschied zwischen einem abgelehnten Antrag … und einem bewilligten Antrag.
Unsere Rolle
Genau diese Art von Projekten organisiert Terreta Spain:
- Vermittlung von Kontakten zu Banken, die mit Profilen aus dem Nahen Osten vertraut sind
- vorab erfolgte steuerliche Planung (Rückführung nach Europa, Strukturierung der Einkünfte)
- Sicherstellung des administrativen und rechtlichen Ablaufs
Ziel: eine komplexe Situation in ein klares, verständliches und finanzierbares Projekt zu verwandeln.

Warum sollten Sie sich bei einem Kauf von Kuwait aus für Terreta Spain entscheiden?
Eine Investition aus dem Nahen Osten ist nicht dasselbe wie eine Investition aus Paris oder Brüssel. Die Rahmenbedingungen sind andere: Für eine spanische Bank sind steuerbefreite Einkünfte schwer nachzuweisen, es bedarf eines Bankennetzwerks, das mit internationalen Profilen vertraut ist, und die Verwaltung der Immobilie erfolgt aus einer Entfernung von 5.000 Kilometern.
Dieses Gebiet ist uns bestens vertraut. Wir arbeiten mit Bankkontakten zusammen, die auf Nicht-EU-Ausländer spezialisiert sind, insbesondere bei Fällen mit Einkünften aus Kuwait, sowie mit zweisprachigen französisch-spanischen Steuerberatungskanzleien, die in der Lage sind, die internationale Dimension Ihres Projekts zu betreuen.
Was wir konkret tun:
- Auswahl der Immobilien nach Ihren Kriterien und Ihrem Investitionsvorhaben. Prüfung der Immobilie sowie der administrativen und rechtlichen Aspekte vor dem Kauf.
- Rentabilitätsanalyse und prospektive Steuersimulation
- Erstellung der Finanzierungsunterlagen in Zusammenarbeit mit unseren spezialisierten Bankpartnern
- Betreuung nach dem Kauf: Mietverwaltung, Instandhaltungsarbeiten und sogar Wiederverkauf
Möchten Sie von Kuwait oder einem anderen Ort aus in Spanien investieren? Wir helfen Ihnen dabei, die besten Investitionsmöglichkeiten zu finden und Ihre Investition in Europa zu strukturieren.
Kontaktieren Sie uns für eine maßgeschneiderte Beratung.
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Und wenn Sie mehr erfahren möchten, sehen Sie sich unsere Ressourcen an:
- Unser Leitfaden zum Immobilienkauf in Spanien
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FAQ – Häufig gestellte Fragen
Kann man in Spanien einkaufen, ohne jemals von Kuwait aus nach Spanien zu reisen?
Ja. Mit einer Vollmacht (poder notarial), die einem Anwalt oder Ihrem Terreta Spain-Vertreter übertragen wird, können alle Schritte aus der Ferne abgewickelt werden: Beantragung der NIE, Eröffnung des Bankkontos, Unterzeichnung des Darlehensvertrags und Unterzeichnung beim Notar. Wir erledigen dies regelmäßig für unsere Kunden im Nahen Osten.
Kann eine spanische Bank einen in Kuwait ansässigen Kunden finanzieren?
Ja, aber die Bedingungen sind strenger als für Personen mit Wohnsitz in der EU. Einige spanische Banken wie Sabadell oder CaixaBank (HolaBank) verfügen über spezielle Abteilungen für Nichtansässige. Die größte Schwierigkeit für Personen mit Wohnsitz in Kuwait besteht in der Dokumentation der Einkünfte, die vor Ort oft steuerfrei sind und daher im europäischen Sinne schwer zu bewerten sein können. Ein spezialisierter Makler macht dabei den entscheidenden Unterschied.
Kann man ohne Einschränkungen Geld von Kuwait nach Spanien überweisen?
Ja. Überweisungen sind zulässig. Spanische Banken können jedoch Nachweise verlangen (Herkunft der Gelder, Verträge, Kontoauszüge), und bestimmte Beträge müssen gemeldet werden. Die Überweisung ist steuerfrei.
Werden in Kuwait steuerbefreite Einkünfte von spanischen Banken anerkannt?
Ja, sofern sie nachgewiesen sind. Aber lokal steuerfrei bedeutet nicht, dass sie in Spanien steuerfrei sind. Wenn Sie in Spanien steuerlich ansässig sind, können diese Einkünfte steuerpflichtig sein, außer in bestimmten Fällen wie dem „Ley Beckham“.
Welchen Betrag muss man einplanen, um von Kuwait aus in Spanien zu kaufen?
Mindestens 30 bis 40 % des Kaufpreises, zuzüglich der Kaufnebenkosten (10 bis 12 % des Kaufpreises: Grunderwerbsteuer, Notargebühren, Eintragungsgebühren, Maklerprovisionen). Bei einer Immobilie im Wert von 500.000 € sollten Sie daher mit einem Eigenkapital von mindestens 200.000 bis 260.000 € rechnen.
Gibt es das spanische Golden Visa noch?
Nein. Das spanische Golden-Visa-Programm, das den Erhalt einer Aufenthaltsgenehmigung im Austausch für eine Immobilieninvestition von mindestens 500.000 € ermöglichte, wurde im April 2025 abgeschafft. Wenn Sie in Spanien leben möchten, gibt es andere Möglichkeiten: ein Visum für einen nicht gewinnorientierten Aufenthalt, ein Visum für digitale Nomaden usw. Der Kauf von Immobilien ist weiterhin möglich und frei, führt jedoch nicht mehr automatisch zu einer Aufenthaltsgenehmigung.
Wie erhält man eine NIE-Nummer aus Kuwait?
Es gibt zwei Hauptwege: entweder über die spanische Botschaft in Kuwait-Stadt (Bearbeitungszeit 4 bis 6 Wochen nach Terminvereinbarung) oder durch Beauftragung eines spanischen Rechtsanwalts, der die NIE mittels notariell beglaubigter Vollmacht einholt. Wir empfehlen die zweite Option, um die Formalitäten parallel zur Immobiliensuche in die Wege zu leiten, ohne auf einen Termin bei der Botschaft warten zu müssen.
Was ist ein Lombardkredit und ist dieser von Kuwait aus verfügbar?
Der Lombardkredit, außerhalb Frankreichs und der Schweiz auch als „securities-backed lending“ oder „lombard loan“ bezeichnet, ermöglicht es Ihnen, durch die Verpfändung von Finanzanlagen (Lebensversicherungen, Aktien, Anleihen) Geld zu leihen, ohne diese verkaufen zu müssen. Ihre internationale Privatbank gewährt in der Regel einen Kredit in Höhe von 60 bis 70 % des Wertes der verpfändeten Vermögenswerte. Dieser Mechanismus ist von Kuwait aus über die großen internationalen Privatbanken in der Region zugänglich. Diese Mittel nutzen Sie anschließend zur Finanzierung des Kaufs in Spanien. Diese Lösung eignet sich besonders für in Kuwait lebende Auswanderer mit einem beträchtlichen Finanzvermögen: Sie verhindert die Auslösung von Steuerpflichten beim Verkauf der Vermögenswerte und ermöglicht gleichzeitig die Finanzierung der Immobilie.
Gibt es ein Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Kuwait und Spanien?
Ja. Zwischen Kuwait (den Vereinigten Arabischen Emiraten) und Spanien besteht ein Doppelbesteuerungsabkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung. Es wurde 2008 unterzeichnet und ermöglicht es, das Besteuerungsrecht zwischen den beiden Ländern aufzuteilen und eine doppelte Besteuerung desselben Einkommens zu vermeiden.
Allerdings bietet es keine Möglichkeit, sich der Steuerpflicht zu entziehen: Der steuerliche Wohnsitz bleibt entscheidend. Ein in Spanien steuerlich ansässiger Steuerpflichtiger wird in Spanien auf sein weltweites Einkommen besteuert, während ein Nichtansässiger in Spanien weiterhin auf seine Einkünfte aus spanischen Quellen (wie beispielsweise Mieteinnahmen) besteuert wird.
Wie sieht die steuerliche Situation für einen in Kuwait ansässigen Käufer aus, der eine Immobilie in Spanien erwirbt?
Es kommen mehrere Steuerstufen zum Tragen. In Spanien unterliegen alle Nichtansässigen aus Nicht-EU-Ländern der IRNR in Höhe von 24 % – entweder auf die Mieteinnahmen, wenn die Immobilie vermietet ist, oder auf einer theoretischen Grundlage (der „renta imputada“), wenn sie leer steht. Die lokale Grundsteuer (IBI) ist jährlich zu entrichten. Sollten Sie eines Tages Ihren Wohnsitz in Spanien nehmen, wird Spanien Ihr weltweites Einkommen besteuern; die Ley Beckham kann je nach Höhe Ihres Einkommens vorteilhaft sein, und der Zeitpunkt des Wiederverkaufs der Immobilie hat direkten Einfluss auf die Besteuerung des Veräußerungsgewinns. Dieses Thema erfordert eine individuelle steuerliche Prüfung, bevor Sie eine Entscheidung treffen.
Wie lange dauert ein Einkauf in Spanien, wenn man aus Kuwait bestellt?
Im Durchschnitt dauert es zwischen 3 und 6 Monaten bei einem gut vorbereiteten Antrag mit Finanzierung. Ohne Finanzierung (Barzahlung) kann die Frist zwischen der Unterzeichnung der Anzahlungsvereinbarung und der notariellen Beurkundung auf 6 bis 10 Wochen verkürzt werden. Die Beantragung der NIE und die Zusammenstellung der Unterlagen für den Bankantrag sind oft die zeitaufwendigsten Schritte, weshalb es sinnvoll ist, diese so früh wie möglich in die Wege zu leiten, idealerweise noch bevor Sie eine Immobilie gefunden haben.
Betreut Terreta Spain ausschließlich Franzosen in Kuwait?
Nein. Wir unterstützen alle Personen, die vom Nahen Osten aus in Spanien kaufen möchten, unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit – ob Franzosen, Kuwaiter, Briten, Amerikaner usw. Unser Team spricht Französisch, Spanisch, Englisch und Niederländisch.




